Integrationsfachdienst für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Der Integrationsfachdienst
Integrationsfachdienste (IFD) sind in Deutschland Dienste, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen sollen.
Die Integrationsfachdienste sind in §§ 109 SGB IX bzw. § 33 Abs. 6 SGB IX gesetzlich geregelt. Sie sind schnittstellen- und leistungsträgerübergreifend für das Integrationsamt (Begleitung, Sicherung eines Arbeitsplatzes) sowie die Rehabilitationsträger (z. B. Eingliederung nach einem Unfall, Vermittlung auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz) tätig.
Die Koordination der Arbeit der Integrationsfachdienste liegt bei den Integrationsämtern.
Zielgruppen
Die Zielgruppen des Integrationsfachdienstes sind:
- Behinderte Menschen
- Arbeitgeber
Integrationsfachdienste sind für die Behinderten Menschen gedacht, die eine personalintensivere Unterstützung bei ihrer beruflichen Eingliederung benötigen.
Die gesetzlichen Zielgruppen des IFD sind insbesondere:
- schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung,
- schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung durch die Werkstatt für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen und dabei auf aufwendige personalintensive, individuelle, arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind, sowie
- schwerbehinderte Schulabgänger, die für die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes angewiesen sind.
Der Gesetzgeber nennt als Zielgruppe ausdrücklich Menschen mit einer sogenannten geistigen oder psychischen Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung.
Arbeitsfelder des IFD
Die Berufsbegleitenden Hilfen umfassen persönliche sowie psychosoziale Hilfen. Die Integrationsfachdienste
- informieren die Mitarbeiter über Rechte und Pflichten, insbesondere die Förderungsmöglichkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
- beraten in Fragen des behinderungsgerechten Arbeitseinsatzes schwerbehinderter Menschen und geben Tipps, wie man einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz gestalten kann,
- vermitteln und unterstützen, wenn es Fragen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gibt,
- betreuen die Betroffenen in besonderen Fällen auch außerhalb des Betriebs, so weit dies zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses beiträgt.
Arbeitgeber werden über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten durch das Integrationsamt informiert und zwar im Hinblick auf
- die behinderungsgerechte Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze und Betriebseinrichtungen und
- die Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit technischen Hilfsmitteln.
Ein weiteres Arbeitsfeld ist der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Dabei sind die Integrationsfachdienste am Verfahren beteiligt. Es ist Aufgabe des Integrationsamtes bei beabsichtigten Kündigungen von schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen den Sachverhalt zu ermitteln, Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte und Dritte zu hören und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Die Integrationsfachdienste leisten im Rahmen der Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben in diesem Zusammenhang fachdienstliche Unterstützung.
Des Weiteren betreut der IFD in der „Bundesinitiative Inklusion (BI)“ und im Modellprojekt „Übergang Schule-Beruf (ÜSB)“ schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel, durch eine erweiterte Berufsorientierung einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen. Der Lebenshilfe Finsterwalde e.V. ist seit 1992 Träger der Integrationsfachdienste für die Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz. Fachlich qualifizierte Berater (Integrationsberater oder Diplomsozialpädagogen) unterstützten im Jahr 2011 insgesamt 192 Menschen mit Behinderung bei Problemen im Beruf. Bei etwa 60% unserer Klienten konnte das Arbeitsverhältnis langfristig gesichert werden.
"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann." (R. v. Weizsäcker)